Aktuell versuchen wir, die Belastungserprobung zu kompletten Arbeitsgängen mit mehreren Patienten zusammenzufassen, gewissermaßen eine Übungsfirma zu bilden mit wöchentlich wechselnden „Mitarbeitern“, um die für das Berufsleben so wesentliche soziale Kompetenz der Patienten noch besser beurteilen zu können. In der Mehrzahl der anderen Rehabilitationskliniken, die Belastungserprobungen durchführen, werden diese Maßnahmen aus dem Standardheilverfahren ausgegliedert und meist in Berufsförderungswerken durchgeführt. Das führt dazu, dass insgesamt nur wenige und meiste junge Patienten einbezogen werden. Das ist bei unserem Vorgehen anders. Wir beziehen (fast) alle Patienten ein, die arbeitslos oder langzeitkrank sind. In Zahlen ausgedrückt: Im Jahre 2004 nahmen von 1.850 Patienten dieses Jahrganges 645 an Belastungserprobung, Belastungserprobung und Arbeitstherapie, Arbeitstherapie allein oder psychologischer Eignungsuntersuchung teil. Das hat zur Folge, dass die behandelnden Ärzte und Psychotherapeuten sich dem Thema der Leistungsbeurteilung viel konkreter stellen müssen, als wenn diese Frage an eine andere Institution delegiert wird. Dadurch bekommt die Belastungserprobung, die ja zunächst ein rein diagnostisches Verfahren ist, auch eine therapeutische Bedeutung.
Schließlich hat die intensive Beschäftigung mit Arbeit, Leistungsvermögen und den damit zusammenhängenden sozialen Folgen in unseren Augen eine ganz wesentliche Bedeutung für die gesellschaftliche Legitimation der Rehabilitation, wie sie in Deutschland durchgeführt wird. Wenn der wesentliche Auftrag der Rehabilitation im Auftrage der Rentenversicherung die Erhaltung bzw. Wiederherstellung des beruflichen Leistungsvermögens darstellt, dann wird Rehabilitation sehr schnell zu einer fragwürdigen Bemühung in einer Zeit, in der auf der einen Seite mit staatlicher Förderung hunderttausende gesunder Frührentner leben und auf der anderen Seite gesundheitlich beeinträchtigte Menschen von der Reha in die Dauerarbeitslosigkeit entlassen werden. Diesen Konflikt kann man unsres Erachtens nicht dadurch lösen, dass man das Thema ausklammert, sondern nur dadurch, dass wir auch für die Patienten durchschaubare Kriterien der Leistungsbeurteilung entwickeln und anwenden. Das tun wir mit unserem Verfahren und nach unserer Erfahrung hilft dieses Vorgehen den Patienten, ihre oft bedrückende soziale Lage zu akzeptieren und den Therapeuten, die damit zusammenhängenden Konflikte zwischen therapeutischem Helfenwollen und nüchterner Begutachtung konstruktiv zu bewältigen. Trotz des erheblichen Aufwandes, der mit einer solchen in das Standardheilverfahren integrierten Auseinandersetzung mit beruflichen Fragen verbunden ist, hat es sich nach unserer Einschätzung bewährt und „lohnt“ sich – vielleicht weniger in ökonomischer Hinsicht für die Klinik als für die Bewältigung der Herausforderungen der medizinischen Rehabilitation.


